ESD Politik, Positionen & Forderungen
Forderungen des Europaverbandes der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. für die 21. Legislaturperiode (2025–2029)
Um Deutschland als Wirtschaftsstandort voranzubringen, haben wir einen Katalog mit 12 zentralen Forderungen für die 21. Legislaturperiode bis 2029 erarbeitet. Unser Ziel ist ein konstruktiv-kritischer Dialog mit der Politik und wirtschaftspolitischen Akteuren, um die Rahmenbedingungen für Selbständige und KMU nachhaltig zu verbessern. Gemeinsam können wir die Leistungsträger der deutschen Wirtschaft stärken und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen.
Selbständige, kleine und mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Sie verkörpern Mut, Innovationskraft und den Wunsch, Dinge eigenverantwortlich zu gestalten. Mit ihrer Arbeit schaffen sie nicht nur Arbeitsplätze, sondern sichern auch die Vielfalt und Stabilität unserer Wirtschaftsstruktur. Ob als Freiberufler, in der Technologiebranche, im Handwerk, in kreativen Berufen oder als Dienstleister – Selbständige leisten jeden Tag einen enormen Beitrag zu unserer Gemeinschaft.
Doch die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, werden immer größer. Bürokratische Anforderungen wachsen, Arbeitskosten steigen, und soziale Absicherungssysteme sind oft nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Selbständigen ausgelegt. Hinzu kommen hohe Steuerlasten und unzureichende Unterstützung bei Innovation und Digitalisierung. All dies gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler kleiner Unternehmen und Soloselbständiger, sondern auch die Attraktivität des Unternehmertums insgesamt.
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen dieser Unternehmerinnen und Unternehmer zu vertreten und für verbesserte Rahmenbedingungen zu kämpfen. Wir fordern ein wirtschaftliches Umfeld, das Selbständige stärkt, statt sie zu behindern. Unsere Forderungen für die 21. Legislaturperiode (2025–2029) sind dabei klar und lösungsorientiert: weniger Bürokratie, faire soziale Absicherung, steuerliche Entlastungen und gezielte Förderung von Innovation und Digitalisierung.
Diese Forderungen sind keine abstrakten Ideen – sie basieren auf den realen Bedürfnissen und Erfahrungen von Selbständigen in Deutschland. Wir wissen, dass jede Entlastung, jede Förderung und jedes Hindernis, das beseitigt wird, einen direkten Einfluss auf die Lebensrealität von Unternehmerinnen und Unternehmern hat.
Warum Selbständigkeit gefördert werden muss
Selbständige tragen ein enormes Risiko, oft ohne die sozialen Sicherheiten, die Angestellten zur Verfügung stehen. Sie investieren ihre Zeit, ihr Kapital und ihre Energie in den Aufbau und Erhalt ihrer Unternehmen. Trotzdem fühlen sich viele von der Politik allein gelassen. Bürokratie und regulatorische Überforderungen kosten sie wertvolle Ressourcen, die sie stattdessen in ihr Kerngeschäft investieren könnten.
Wenn wir die Rahmenbedingungen nicht verbessern, gefährden wir nicht nur die Existenz vieler kleiner Unternehmen, sondern auch die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Die Förderung der Selbständigkeit ist daher kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in die Zukunft unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Unsere Vision für die Zukunft
Wir wollen ein Deutschland, in dem Selbständige und kleine Unternehmen die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Ein Deutschland, in dem Bürokratie abgebaut, Innovation gefördert und unternehmerische Freiheit gestärkt wird. Wir wollen, dass Selbständigkeit nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung ist, sondern eine attraktive und sichere Perspektive für all jene, die gestalten wollen.
Wir laden alle politischen Akteure, Selbständige und Interessierte ein, gemeinsam mit uns die Zukunft des Unternehmertums in Deutschland zu gestalten.
Denn wenn Selbständige erfolgreich sind, profitiert die gesamte Gesellschaft.
Die soziale Absicherung von Soloselbständigen muss umfassend reformiert werden, um deren spezifische Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Eine zentrale Forderung ist die Einführung flexibler Beitragsmodelle, bei denen die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung einkommensabhängig gestaltet werden. Dies würde finanzielle Härten vermeiden und die Belastung an die tatsächlichen Einnahmen anpassen. Ergänzend dazu sollte eine freiwillige, aber attraktive Möglichkeit zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige geschaffen werden, die einfache Wiedereinstiegsoptionen bietet und so ein Sicherheitsnetz bei Einkommensausfällen gewährleistet.
Im Bereich der Altersvorsorge ist eine Pflichtabsicherung unerlässlich, um Altersarmut zu verhindern und langfristige soziale Sicherheit zu gewährleisten. Diese sollte jedoch oberhalb des Niveaus der Grundsicherung liegen und insolvenz- sowie pfändungssicher gestaltet sein. Soloselbständige und Inhaber kleiner Unternehmen müssen die Wahl zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und anderen geeigneten Vorsorgearten haben, wobei die oft unregelmäßigen Einkommensverhältnisse sowie die besonderen Herausforderungen der Gründungsphase berücksichtigt werden sollten.
Darüber hinaus ist die Einführung eines sozialen Schutzes für Mutterschutz und Elternzeit dringend notwendig, um Soloselbständigen und den Inhabern kleiner Unternehmen eine finanzielle Absicherung während dieser Phasen zu ermöglichen. Der Zugang zu Kranken- und Pflegegeld im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sollte vereinfacht werden, um Einkommensausfälle sowohl kurzfristig als auch langfristig besser abzufedern.
Diese Maßnahmen schaffen nicht nur soziale Sicherheit für Soloselbständige und den Inhabern kleiner Unternehmen, sondern stärken auch deren wirtschaftliche Basis und tragen zu einem faireren sozialen Sicherungssystem bei.
Steuerliche Erleichterungen für kleinste und kleine Unternehmen sowie Soloselbständige sind essenziell, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Da Einzelunternehmen und Personengesellschaften in erster Linie der Einkommensteuer unterliegen, sollte diese Steuerart als zentrale Unternehmenssteuer besonders berücksichtigt und gesenkt werden. Eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer ist notwendig, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen und kleine Einkommen gezielt zu entlasten. Ergänzend könnte ein gestaffelter Progressionsausgleich eingeführt werden, der die Steuerlast bei schwankenden Einkommen reduziert.
Ein weiterer Ansatz wäre die Einführung eines Sonderfreibetrags für unternehmerische Tätigkeiten, der zusätzliche Abzüge bei Betriebseinnahmen erlaubt und kleine Unternehmen steuerlich fördert. Zur Unterstützung von Investitionen sollten erweiterte Abschreibungsoptionen geschaffen, bzw. erweitert werden, etwa durch Sofort- oder degressive Abschreibungen für Ausgaben in Digitalisierung, Maschinen oder nachhaltige Technologien.
Auch die Umsatzsteuerregelungen müssen vereinfacht werden. Unternehmen mit geringem Umsatz könnten von längeren Meldeintervallen oder einer Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung profitieren. Ergänzend zur Einkommensteuer wäre es sinnvoll, Freibeträge auf Gewerbeeinnahmen zu erhöhen, um die Gewerbesteuerbelastung kleiner Unternehmen weiter zu senken. Auch eine Erhöhung der Anrechnungsmöglichkeiten wäre bei weiter steigenden Hebesätzen sinnvoll.
Der administrative Aufwand für Steuerpflichten sollte durch standardisierte und digitale Prozesse reduziert werden. Die Bereitstellung einfacher Tools könnte insbesondere bei der Einkommensteuer Zeit und Kosten sparen.
Diese Maßnahmen würden nicht nur die finanzielle Belastung kleiner Unternehmen und Soloselbständiger spürbar verringern, sondern auch dringend benötigte Ressourcen für Investitionen, Personal und Wachstum freisetzen.
Innovation und Digitalisierung sind entscheidende Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen. Um diese zu stärken, bedarf es gezielter Förderprogramme, die passgenau auf die besonderen Bedürfnisse kleinster und kleiner Unternehmen sowie Soloselbständiger abgestimmt sind. Diese Programme sollten Investitionen in digitale Technologien, Automatisierung und moderne Kommunikationsinfrastruktur erleichtern und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Unternehmen reduzieren.
Ein wesentlicher Baustein ist die Bereitstellung spezieller Zuschüsse für digitale Transformationsprojekte, wie beispielsweise die Einführung von E-Commerce-Plattformen, digitalen Zahlungsmethoden oder IT-Sicherheitsmaßnahmen. Diese gezielte Unterstützung würde Unternehmen helfen, digitale Lösungen in ihren Geschäftsalltag zu integrieren und ihre Prozesse zu modernisieren.
Zusätzlich sollte ein Innovationsfonds eingerichtet werden, der kleine Unternehmen und Soloselbständige finanziell unterstützt, welche innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle entwickeln. Dieser Fonds könnte durch direkte Fördermittel oder zinsgünstige Kredite die Entwicklung neuer Geschäftsideen fördern und so einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit leisten.
Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für digitale Kompetenzen liegen, damit Unternehmer und ihre Mitarbeiter die neuen Technologien optimal nutzen können. Ergänzend könnten Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Investitionen in nachhaltige und zukunftsorientierte Geschäftsmodelle bereitgestellt werden.
Um den Zugang zu diesen Förderprogrammen zu erleichtern, wäre eine zentrale, digitale Plattform notwendig, die Transparenz über die verfügbaren Angebote schafft und eine einfache Antragstellung ermöglicht. Besonders für kleine Unternehmen mit begrenzten personellen Ressourcen sollte der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert werden.
Diese gezielten Unterstützungsmaßnahmen, zusammen mit speziellen Zuschüssen und einem Innovationsfonds, würden kleinen Unternehmen helfen, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern, ihre Innovationskraft zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Arbeitskosten sind insbesondere für kleinste und kleine Unternehmen ein wesentlicher Faktor, der über ihre Wettbewerbsfähigkeit und Existenzfähigkeit entscheidet. Bereits jetzt gelten die Sozialbeiträge gemäß der „Sozialgarantie 2021“ als gedeckelt bei 40 Prozent. Doch die zunehmenden Belastungen der Sozialversicherungssysteme durch die Zuwanderung und den demografischen Wandel, insbesondere durch den Renteneintritt der Babyboomer-Generation ab 2025, lassen befürchten, dass in den kommenden Jahren massive Beitragserhöhungen drohen.
Für kleinste und kleine Unternehmen, die oft nur begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen haben, wäre eine solche Entwicklung existenzgefährdend. Daher muss eine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze für Sozialabgaben bei maximal 40 Prozent des Bruttolohns eingeführt werden, um den Arbeitskostenanstieg langfristig zu begrenzen. Diese Regelung sollte speziell darauf abzielen, kleinen Unternehmen Planungssicherheit zu geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Um diese Obergrenze umsetzen zu können, sind begleitende Reformen der Sozialversicherungssysteme notwendig. Dazu gehören die Einführung effizienterer Verwaltungsprozesse, um Kosten zu senken, sowie die Abschaffung versicherungsfremder Leistungen. Flexiblere Übergänge in den Ruhestand und Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten könnten helfen, die Belastungen des Rentensystems zu verringern. Darüber hinaus ist die gezielte Förderung privater Altersvorsorge eine sinnvolle Ergänzung, um die finanzielle Basis der Sozialversicherungen zu stärken.
Kleinste und kleine Unternehmen sollten durch zusätzliche Maßnahmen entlastet werden, wie beispielsweise gezielten Zuschüssen zur Beschäftigungssicherung oder vereinfachten Verfahren bei der Abrechnung von Sozialabgaben. Diese Schritte würden nicht nur die finanzielle Belastung der Betriebe reduzieren, sondern auch ihre Fähigkeit stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Eine gesetzliche Deckelung der Sozialabgaben in Verbindung mit strukturellen Reformen würde insbesondere kleinsten und kleinen Unternehmen eine nachhaltige Entlastung bieten und gleichzeitig zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme beitragen. Sie wäre ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Basis dieser Unternehmen zu stärken und ihre zentrale Rolle in der Wirtschaftslandschaft zu sichern.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für viele Selbständige zunehmend unattraktiv, da die stetige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze die monatlichen Beiträge erheblich verteuert. Besonders für kleinste und kleine Selbständige mit oft schwankenden Einkommen stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Um die GKV als attraktive Option zu erhalten, ist es notwendig, bei der jährlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mehr Zurückhaltung zu üben.
Zudem sollten freiwillig gesetzlich versicherte Rentner, die häufig Soloselbständige oder ehemalige Selbständige sind, den gleichen Maßstäben unterliegen wie pflichtversicherte Rentner. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, etwa auf Einkünfte aus Minijobs, Mieten oder Kapitaleinkünften. Eine solche Gleichstellung würde nicht nur mehr Gerechtigkeit schaffen, sondern auch verhindern, dass freiwillig Versicherte unverhältnismäßig belastet werden.
Darüber hinaus sollten gezielte Maßnahmen eingeführt werden, um die finanzielle Attraktivität der GKV zu steigern. Einkommensabhängige Mindestbeiträge könnten stärker an die tatsächlichen Einnahmen der Versicherten angepasst werden, um finanzielle Härten zu vermeiden. Die Mindestbemessungsgrundlage sollte insbesondere für Gründer und Kleinunternehmer deutlich reduziert werden, um die Belastung in wirtschaftlich schwierigen Phasen zu verringern. Flexiblere Zahlungsmodelle, wie Quartals- oder Jahresausgleichsmodelle, könnten Selbständigen mit unregelmäßigen Einkünften eine gerechtere Beitragsberechnung ermöglichen.
Durch diese Maßnahmen könnte die GKV wieder zu einer attraktiven und gerechten Alternative werden, die finanzielle Überlastung vermeidet und gleichzeitig eine verlässliche soziale Absicherung für Selbständige gewährleistet.
Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für lokal erbrachte, arbeitsintensive Dienstleistungen ist nicht nur rechtlich möglich, sondern wird in vielen EU-Mitgliedsstaaten bereits erfolgreich angewandt. Laut EU-Richtlinie erlaubt diese Maßnahme eine gezielte Entlastung von Handwerksunternehmen, und die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen überwiegend positive Auswirkungen. In Deutschland könnte ein solcher ermäßigter Steuersatz insbesondere dazu beitragen, die Wettbewerbsnachteile von Handwerksbetrieben in grenznahen Regionen gegenüber ausländischen Konkurrenten auszugleichen.
Darüber hinaus stärkt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks gegenüber der Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, da legale Dienstleistungen dadurch preislich attraktiver werden. Besonders hervorzuheben sind jedoch die positiven Beschäftigungs- und Nachfrageeffekte, die eine solche Maßnahme mit sich bringt. Laut einer Studie des Deutschen Handwerksinstituts [1] könnten durch die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes etwa 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und eine zusätzliche Nachfrage von rund 1,5 Milliarden Euro generiert werden. Diese Effekte tragen zur Selbstfinanzierung der Maßnahme bei und mindern deren Kosten erheblich.
Neben der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sind weitere Schritte erforderlich, um das Handwerk langfristig zu stärken. Die Förderung von Digitalisierung und Investitionen in nachhaltige Technologien sind dabei von zentraler Bedeutung. Handwerksbetriebe benötigen Unterstützung bei der Einführung digitaler Lösungen, um ihre Prozesse zu modernisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Ebenso wichtig ist der Abbau bürokratischer Hürden, etwa durch die Vereinfachung administrativer Anforderungen bei Fördermitteln oder Ausbildungsprogrammen.
Auch die Attraktivität des Handwerksberufs muss gesteigert werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ausbildungsinitiativen und gezielte Kampagnen zur Nachwuchsförderung sind hierbei essenziell, um junge Menschen für eine Karriere im Handwerk zu begeistern.
Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen ist ein zentraler Schritt, um das Handwerk gezielt zu entlasten und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Gemeinsam mit ergänzenden Maßnahmen kann diese Initiative einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Weiterentwicklung des Handwerks leisten.
Die Gewinnung und Bindung von Fach- und Arbeitskräften stellen kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor immense Herausforderungen. Besonders kleine Unternehmen sind im Wettbewerb um Arbeitskräfte gegenüber größeren Mittelständlern und der Industrie oft im Nachteil, da ihnen häufig die finanziellen und personellen Ressourcen fehlen, um attraktive Arbeitsbedingungen und Rekrutierungsstrategien zu realisieren. Daher ist eine gezielte Unterstützung erforderlich, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.
Eine zentrale Maßnahme sollte die Einführung von Förderprogrammen sein, die KMU bei der Entwicklung und Umsetzung attraktiver Arbeits- und Beschäftigungsmodelle unterstützen. Dazu gehört die finanzielle Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle, mobiler Arbeitsplätze und betrieblicher Weiterbildungsprogramme. Solche Angebote erhöhen nicht nur die Attraktivität der Unternehmen, sondern helfen auch, bestehende Mitarbeiter langfristig zu binden.
Zusätzlich könnten staatlich geförderte Rekrutierungs- und Onboarding-Services speziell für KMU etabliert werden. Diese könnten kleinen Unternehmen den Zugang zu professionellen Rekrutierungsplattformen, Employer-Branding-Maßnahmen und digitalen Tools erleichtern, die sie im Wettbewerb mit größeren Unternehmen stärken. Ein zentrales digitales Netzwerk für regionale Arbeitsmarktangebote könnte kleinen Betrieben eine kostengünstige Möglichkeit bieten, ihre Stellenangebote sichtbar zu machen und gezielt Fachkräfte anzusprechen.
Besonders wichtig ist die Unterstützung von KMU in strukturschwachen Regionen. Hier sollten finanzielle Anreize für die Ansiedlung von Arbeitskräften geschaffen werden, etwa durch Zuschüsse für Umzugskosten oder Wohnraumförderung. Gleichzeitig könnten lokale Netzwerke gefördert werden, in denen Unternehmen gemeinsam Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme anbieten, um Fachkräfte effizienter zu qualifizieren und an die Region zu binden.
Darüber hinaus sollte die betriebliche Kinderbetreuung stärker gefördert werden, da gerade kleine Unternehmen oft nicht die Kapazitäten haben, solche Angebote eigenständig zu finanzieren. Unterstützung durch Zuschüsse oder regionale Kooperationen für familienfreundliche Maßnahmen könnte die Attraktivität kleiner Unternehmen für Arbeitnehmer mit Familie erheblich steigern.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die bessere Integration von Migranten am Arbeitsmarkt. Dies könnte durch mehr und schnellere Sprachkurse und eine gezielte Förderung von Migranten und Flüchtlingen erreicht werden. Um langfristige Arbeitsverhältnisse zu unterstützen, sollte eine verlässliche Einbürgerung bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gewährleistet werden. Zusätzlich wäre die Einführung eines echten Green-Card-Modells für Deutschland eine wichtige Maßnahme, um qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen zu stärken. Darüber hinaus ist eine schnellere und unbürokratischere Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen notwendig. Dies würde Migranten den Einstieg in den Arbeitsmarkt erheblich erleichtern und dringend benötigte Fachkräfte für Unternehmen verfügbar machen.
Um ältere Arbeitnehmer stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden, sollte die steuerfreie Hinzuverdienstgrenze für Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, deutlich auf 2.500 EUR erhöht werden. Dies würde es Rentnern erleichtern, dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung zu stehen, und gleichzeitig den Fachkräftemangel in vielen Branchen abmildern.
Um KMU nachhaltig zu stärken, ist es zudem wichtig, gezielte Beratungs- und Schulungsprogramme anzubieten, die Führungskräfte in kleinen Unternehmen dabei unterstützen, innovative Personalstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Diese Programme könnten praxisorientierte Ansätze vermitteln, wie etwa die Förderung von Mitarbeiterengagement, die Entwicklung individueller Karrierewege und die Integration moderner Technologien in die Personalarbeit.
Nur durch eine umfassende und gezielte Unterstützung können kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte konkurrenzfähig bleiben und ihre wichtige Rolle als Rückgrat der Wirtschaft langfristig sichern.
Soloselbständige sowie kleinste und kleine Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, werden jedoch durch unnötige Bürokratie und überzogene Regulierungen unverhältnismäßig stark belastet. Diese Betriebe verfügen in der Regel nicht über eigene Abteilungen für Rechts- und Verwaltungsfragen und müssen oft externe Unterstützung in Anspruch nehmen, was sowohl zeit- als auch kostenintensiv ist. Um diese Betriebe zu entlasten und ihnen den Fokus auf ihr Kerngeschäft – sei es Innovation, Kundenservice, Ausbildung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen – zu ermöglichen, ist eine gezielte Deregulierung dringend notwendig.
Die Gesetzgebung sollte im engen Dialog mit den Akteuren der Wirtschaft – insbesondere den Vertretern von Soloselbständigen und kleinsten Unternehmen – überprüft und vereinfacht werden. Das Ziel muss sein, praxisnahe, leicht verständliche und umsetzbare Regelungen zu schaffen, die den besonderen Bedürfnissen dieser Unternehmen gerecht werden. Das Normenscreening, bei dem bestehende und neue Regelungen systematisch auf ihre Notwendigkeit und ihre Auswirkungen auf kleine Unternehmen geprüft werden, muss intensiviert und konsequent angewandt werden.
Ein Beispiel dafür ist unsere Forderung nach Bagatellgrenzen für Regelungen wie die Kassenrichtlinie und die GoBD für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese würden es kleinen Unternehmen und Soloselbständigen ermöglichen, sich auf ihre Geschäftstätigkeiten zu konzentrieren, anstatt unverhältnismäßig hohe administrative Hürden bewältigen zu müssen. Ergänzend sind Verschonungsregelungen für kleine Unternehmen erforderlich, um ihnen Raum für Wachstum und Innovation zu geben, ohne durch komplexe Regulierungen gebremst zu werden.
Eine besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Soloselbständigen und kleinsten Unternehmen erfordert zudem eine klare Abkehr von einer sanktionsorientierten Gesetzgebung hin zu einer anreizbasierten Regulierungskultur. Hierzu gehört auch eine Rückabwicklung, der insbesondere in der vergangenen Legislaturperiode um sich greifenden Compliance-Regeln. Statt Regelungen auf potenzielle Missbrauchsfälle auszurichten, sollten positive Anreize geschaffen werden, die Eigenverantwortung und Kreativität fördern. Dies würde nicht nur das Vertrauen in den Gesetzgeber stärken, sondern auch die Attraktivität des Unternehmertums erhöhen.
Eine aktive Deregulierung und anreizorientierte Gesetzgebung, die speziell auf die Bedürfnisse von Soloselbständigen sowie kleinsten und kleinen Unternehmen abgestimmt ist, würde ihnen nicht nur den Arbeitsalltag erleichtern, sondern auch ihre wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig fördern. Solche Maßnahmen wären ein wichtiger Schritt, um diesen Betrieben die Anerkennung und Unterstützung zu geben, die sie als Fundament der Wirtschaft verdienen.
Das Arbeitsrecht wird zunehmend komplexer, da der Gesetzgeber immer mehr Ausnahmen und kleinteilige Regelungen einführt. Zusätzlich verstärkt der Einfluss des europäischen Rechts die Unübersichtlichkeit, indem etablierte nationale Grundsätze infrage gestellt oder ergänzt werden. Diese Entwicklungen stellen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbständige vor erhebliche Herausforderungen. Ohne eigene Rechtsabteilungen sind diese Betriebe gezwungen, externe arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, was jedoch aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen oft nicht möglich ist.
Um kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, ist eine grundlegende Reform des Arbeitsrechts erforderlich. Ziel muss es sein, das Rechtssystem wieder an klaren, allgemeinverständlichen Grundsätzen auszurichten und die Anzahl der Ausnahmen sowie den Verwaltungsaufwand drastisch zu reduzieren. Ein vereinfachtes und einheitliches Arbeitsrecht würde nicht nur die Rechtsunsicherheit verringern, sondern auch den administrativen Aufwand für KMU erheblich senken.
Die Reform sollte sich zudem an den spezifischen Bedürfnissen von KMU orientieren, beispielsweise durch praxisnahe Regelungen, die flexibel auf die Anforderungen kleiner Betriebe eingehen, ohne deren Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Im Gegenteil: ein KMW-orientiertes Arbeitsrecht kann helfen, bestehende Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Gleichzeitig sollte eine stärkere Harmonisierung zwischen nationalem und europäischem Arbeitsrecht angestrebt werden, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.
Ein KMU-freundliches Arbeitsrecht ist entscheidend, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen zu sichern und ihnen Raum für Wachstum und Weiterentwicklung zu geben. Nur durch klare, schlanke Regelungen kann das Arbeitsrecht wieder zu einem echten Partner für KMU werden, statt sie mit unnötiger Komplexität zu belasten.
Für Soloselbständige, kleinste und kleine Unternehmen ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur unverzichtbar, um Geschäftsmodelle zu digitalisieren und Arbeitsabläufe effizient zu gestalten. Besonders im ländlichen Raum ist die digitale Anbindung oft unzureichend, was die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe erheblich beeinträchtigt. Eine zielgerichtete Förderung des Breitbandausbaus, die auf die spezifischen Bedürfnisse kleiner Unternehmen und Selbständiger abgestimmt ist, muss daher Priorität haben. Nur mit flächendeckenden und stabilen Breitband- und Mobilfunknetzen können digitale Geschäftsprozesse reibungslos umgesetzt werden.
Ein weiterer dringender Handlungsbedarf besteht bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Soloselbständige und kleine Unternehmen werden durch umständliche und papierbasierte Verwaltungsprozesse ausgebremst, die unnötigen Zeitaufwand und Kosten verursachen. Die öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen deutlich schneller als bisher ihre digitalen Möglichkeiten ausbauen und anwenden. Hierbei sollte der Fokus auf benutzerfreundlichen, effizienten und nahtlos vernetzten Systemen liegen, die speziell auf die Anforderungen kleiner Unternehmen abgestimmt sind.
Eine digitalisierte Verwaltung kann nicht nur den Alltag der Unternehmen erleichtern, sondern auch ihre Kosten senken und Ressourcen für unternehmerische Tätigkeiten freisetzen. Die enge Verknüpfung von modernisierter Infrastruktur und digitalisierter Verwaltung ist ein entscheidender Schritt, um Soloselbständigen sowie kleinen und kleinsten Unternehmen den Zugang zur digitalen Transformation zu ermöglichen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Selbständigkeit ist mehr als eine berufliche Entscheidung – sie steht für Eigenverantwortung, Mut und Gestaltungswillen. Selbständige schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und sichern die wirtschaftliche Stabilität. Dennoch werden sie zunehmend mit bürokratischen Hürden, finanziellen Unsicherheiten und mangelnder Anerkennung konfrontiert. Viele Selbständige empfinden eine Geringschätzung ihrer Rolle durch die Politik und haben den Eindruck, dass in einem „Angestelltenland“ vor allem Arbeitnehmerinteressen vertreten werden, während ihre Belange oft übersehen werden. Dies spiegelt sich auch allzu oft in der Berichterstattung durch die Medien wieder.
Um die Attraktivität der Selbständigkeit wiederherzustellen, ist ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel notwendig. Selbständige müssen wieder als das anerkannt werden, was sie sind: wertvolle Stützen der Gesellschaft und Träger unseres Wirtschaftssystems. Ein zentraler Schritt ist die Einführung einer nationalen Initiative zur Förderung des Unternehmertums. Kampagnen, die die Leistungen von Selbständigen hervorheben, können das öffentliche Bewusstsein stärken und Respekt sowie Anerkennung schaffen.
Gleichzeitig braucht es gezielte politische Unterstützung. Bürokratische Hürden müssen abgebaut und finanzielle Risiken durch bessere soziale Absicherung minimiert werden. Auch die Bildungspolitik sollte unternehmerisches Denken stärker fördern, etwa durch Gründerprogramme und die Integration unternehmerischer Inhalte in Schulen und Hochschulen.
Selbständige verdienen Respekt und Achtung für ihren Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Förderung ist nicht nur eine Investition in die Wirtschaft, sondern in die Zukunftsfähigkeit des gesamten Landes.
Unsere Forderungen zum Download
Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. setzt sich für bessere Rahmenbedingungen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen ein. Gemeinsam für ein wirtschaftliches Umfeld, das Selbstständige stärkt!
Hier können Sie unseren Forderungskatalog für die Legislaturperiode 2025–2029 herunterladen:
